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REISEFINDER
LANDESKUNDEFläche:
447 400 qkm
Carsten Niebuhr, Reisebeschreibungen nach Arabien und anderen umliegenden Ländern„Die Araber in Jemen, und besonders die in der bergigten Gegend, halten Vorbeipassierende oftmals unterwegs an und fragen sie, was für Landsleute sie sind, von welchem Dorfe sie des Morgens abgereiset sind, wo sie die folgende Nacht zu schlafen denken, usf. Sie haben dabei keine andere Absicht, als daß sie Neuigkeiten hören wollen, und es würde wider die Höflichkeit sein, wenn man nicht auf alle diese Fragen antworten wollte."
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„Wer in den Jemen geht, kommt darin um“, sagt ein türkisches Sprichwort, geprägt in den Zeiten, als die Türken versuchten, das Land dem Osmanischen Reich einzuverleiben. Dies ist nicht nur den Türken mißlungen. Auch alle anderen Invasionsheere scheiterten. In der europäischen Vorstellung blieb der Jemen bis in unser Jahrhundert eine unbekannte Märchenwelt, in der sich die Königin von Saba und diverse Helden aus Tausendundeiner Nacht tummelten. Nur wenigen Reisenden gelang es, das fast hermetisch abgeriegelte Land zu besuchen — geschweige denn, es lebend zu verlassen. Der Däne Carsten Niebuhr und die Britin Freya Stark gehören zu denen, die zurückkehrten und über ihre Erlebnisse berichten konnten. Die in den beiden Reiseberichten humor- und respektvoll beschriebene Lebensweise der Jemeniten hat sich trotz der tiefgreifenden politisch-sozialen Umwälzungen in diesem Jahrhundert kaum verändert. Die seit tausend Jahren im Norden herrschende zaiditische Theokratie wurde nach einem blutigen Bürgerkrieg abgeschafft und 1970 eine erste, in Ansätzen demokratische Verfassung verabschiedet. Fast gleichzeitig mußten die Briten das von ihnen kontrollierte ‘Adan verlassen; dort wurde die orthodox-sozialistisch orientierte Volksrepublik Jemen ausgerufen. Erst der Zusammenbruch des Warschauer Paktes brachte Bewegung in die seit Jahrzehnten halbherzig geführten Vereinigungsbemühungen. Unerwartet schnell erfolgte im Jahr 1990 der Zusammenschluß zur Republik Jemen. Die finanziellen Probleme des vereinigten Landes wurden durch den Ausbruch des zweiten Golfkrieges drastisch verschärft. Der Jemen nahm im Sicherheitsrat der UN eine weitgehend neutrale Haltung zur Frage des Einschreitens alliierter Streitkräfte ein. Prompt stellten die westlichen und arabischen Allierten alle Finanzhilfen ein. Die wirtschaftlichen Folgen waren katastrophal und gelten als Mitursache für den Bürgerkrieg im Sommer 1994. In diesem Krieg setzte sich Präsident ‘Ali ‘Abdullah Saleh gegen sozialistische Parteikader und Militärs durch, die zunächst sinnvolle Vorschläge zur Konsolidierung des Staatshaushaltes machten, gleichzeitig aber mehr Macht und später sogar eine erneute Abspaltung des Südens forderten. Das scheiterte nicht zuletzt am Widerstand der Bevölkerung im Süden. Seither gerät der Jemen eigentlich nur noch wegen Touristenentführungen in die Schlagzeilen. Die meist drastischen Darstellungen in der hiesigen Presse lassen außer acht, daß die jemenitische Gesellschaft nach anderen Regeln funktioniert als die unsere. Ein einheitlicher Staat ist in der Geschichte des Jemen ohne wirkliches Vorbild. In einem Land, in dem Acker- und Weideflächen rar sind, bot allein die Stammesgemeinschaft den Bauern und Nomaden eine Überlebenschance. Vor diesem Hintergrund sind Interessengegensätze zwischen der Zentralregierung in San‘a und den autonomiegewohnten Stammesführern vorprogrammiert. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen (zum Beispiel Bau von Straßen oder Gesundheitszentren) bedienen sich die Stämme dabei in Einzelfällen der Geiselnahme. Opfer können Ausländer sein, da diese nach Stammesrecht als Gäste der Regierung gelten. Dasselbe Recht achtet aber zugleich Leib und Leben der Geiseln. Derartige Entführungen sind jedoch kein Naturgesetz. Die Wahl der Reiserouten, unser Auftreten und die Kenntnis der Sitten und Lebensgewohnheiten der Bevölkerung entscheiden über unsere Sicherheit. Vor allem aber beachten wir die Stammesgesetze: Wer immer Stammesterritorium durchquert, sollte tunlichst das althergebrachte Gastrecht in Anspruch nehmen und sich des Geleitschutzes eines dort lebenden Stammesangehörigen versichern. Damit kann die Gefahr einer Entführung weitgehend ausgeschlossen werden.
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